Informationen für Freischaffende und/oder Selbständige

Sozialversicherungen und Altersvorsorge

Musikerinnen und Musiker arbeiten auf vielfältigste Weise. Wie sie versichert sind, wie sie für das Alter vorsorgen können, hängt massgeblich davon ab, ob sie als Selbständigerwerbende oder als Arbeitnehmer*innen tätig sind. Die sogenannten Freischaffenden sind Arbeitnehmer*innen. Das schweizerische Sozialversicherungsrecht stellt vor allem auf den Status der Erwerbstätigkeit ab.