AutoTheme
SMV
usdam
 
 
Login

Home
Deutsch
Contact

Services
Modèle/Statuts
Secrétariat central
Comité central
Sections
Musique de danse
RMS
Tarifs
Fondation USDAM
Sujets
Forum
FAQ
Dates
Liens
Download

S'inscrire
Recommander ce site

Fair P(l)ay
Transmis par: s.imobersteg Actif Jeudi 08 Juillet 2010 - 22:24
«Wir beantragen, dass die Durchsetzung des SMV-Tarifs unbedingt systematisch verstärkt wird», so der Antrag der Sektion Waadt an die Präsidentenkonferenz des SMV, die den Antrag angenommen hat.

Weshalb dieser Antrag?


Die Kollegen aus Lausanne setzen sich seit Jahren in ihrem Einflussgebiet (z. B. bei den Opernfestspielen Avenches) vehement für die Einhaltung der SMV-Tarifordnung A ein, weil sie wie wir auch der überzeugten Ansicht sind, dass diese nicht nur das absolute Minimum einer fairen Bezahlung, sondern vor allem auch eine Wertschätzung gegenüber einer sehr hoch qualifizierten Arbeit darstellt.

Auch der Trägerverband der Berufssinfonieorchester (VESBO) anerkennt seit Langem den Tarif vertraglich und wendet ihn für die Zuzügerinnen und Zuzüger der Berufsorchester an. Bei einigen Orchestern wurden die Leistungen sogar noch ausgebaut.

Bekanntermassen erklären sich aber leider immer wieder viele Veranstalter ausserstande, den professionellen Musikerinnen und Musikern, ohne die ihre Veranstaltungen nicht durchführbar sind, den SMV-(Minimal-)Tarif zu bezahlen, der seit seiner Einführung vor Jahrzehnten niemals real erhöht wurde und heute 175 Franken pro Probe und 203 Franken pro Aufführung beträgt (ohne obligatorische Ferienzulage von 8.33%).

Die Argumentation dieser Veranstalter ist ewig gleich: es sei schlicht zu wenig Geld da, um die Musikerinnen nach Tarif zu bezahlen. Vielfach zeigt sich bei der Betrachtung von Konzertprojekt-Budgets, die der SMV-Stiftung eingereicht werden, dass die anderen Posten – neben den Lohnkosten für die Musiker – durchaus realistischer budgetiert werden. Und selbst wenn kein Geld dafür vorgesehen wurde, kommt es kaum jemandem etwa in den Sinn, die Rechnung eines dringend benötigten Handwerkers infrage zu stellen. Die faire Entlöhnung der Künstler, die die Musik überhaupt erst zum Klingen bringen, aber schon.

Der Respekt für die Menschen, ohne die kein musikalisches Projekt durchgeführt werden kann, erfordert eine sorgfältige und in Bezug auf die Finanzierungsmöglichkeiten realistische Planung und Budgetierung des Projektes. Dies bedeutet bei beschränkten finanziellen Mitteln eben beispielsweise den Verzicht auf überrissen grosse Besetzungen.

Dass dies mit gutem Willen möglich ist, zeigt das Beispiel des neugegründeten Orchestre de Chambre de Fribourg, das die Musikerinnen und Musiker von Anfang an strikt nach Tarif bezahlt, was für den administrativen Leiter Daniel Margot selbstverständlich ist und von ihm als conditio sine qua non bei den Einstellungsverhandlungen eingebracht wurde.

Was bekommt der Veranstalter für die Bezahlung des SMV-Tarifs?

Für die Bezahlung nach Tarifordnung A erhält/erwartet der Veranstalter die Arbeitsleistung eines Profimusikers, der

• eine sehr lange Ausbildung am Instrument mit sich bringt, die bereits in der Kindheit beginnt, aus Zeitmangel den Verzicht auf viele für andere Kinder normale Dinge erfordert und frühestens mit dem Master-Abschluss an einer Musikhochschule endet;
• sich während seiner gesamten Karriere durch tägliches Üben weiterbildet und in Form hält;
• über vorgängig erlangte Orchestererfahrung verfügt, aber niemals Dienstalterszulagen erhält;
• sich individuell auf sein Engagement vorbereitet, d. h. sich die zu spielende Musik bereits vor der abgegoltenen Arbeitszeit erarbeitet, was je nach Schwierigkeitsgrad des Programms einige Zeit in Anspruch nehmen kann;
• sich im Allgemeinen einige Zeit vor der abgegoltenen Probe oder Aufführung am Arbeitsort einfindet, um sich in Ruhe einspielen und vorbereiten zu können;
• sein eigenes Instrument, dessen Anschaffungskosten sich in den meisten Fällen im fünf- bis sechsstelligen Bereich bewegen, kostenlos zur Verfügung stellt, für dessen Versicherung und Unterhaltskosten selber aufkommt und für die Pflege einiges an nicht vergüteter Zeit aufwendet;
• sich die notwendige Berufskleidung auf eigene Kosten beschafft und unterhält;
• sich auf eigene Kosten um seinen beruflichen Gesundheitsschutz kümmern muss (Stichwort Gehörschutz) und im Fall von Berufskrankheiten gänzlich sich selber überlassen ist;
• ob fit oder krank, in jeder Lebenslage eine professionelle künstlerische Leistung erbringt;
• sein Privatleben, seine Familie hintanstellen muss, weil er auf jedes Engagement angewiesen ist;
• keine Kinderzulagen erhält;
• seine Arbeit unter beträchtlichem nicht vergütetem Zeitaufwand selber organisieren, Engagements akquirieren und zeitlich äusserst flexibel sein muss;
• oft auch beträchtliche Reisezeit in Kauf nehmen muss, die er – im Gegensatz zu vielen anderen Berufstätigen – nicht per Laptop produktiv nutzen kann;
• sich in der Praxis meist selbständig um die Bezahlung und Abrechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen bemühen muss, und – falls er es wagt, auf seinen diesbezüglichen Rechten zu bestehen – bei gewissen Veranstaltern immer noch riskiert, künftig keine Engagements mehr zu erhalten;
• in mageren Engagement-Zeiten nur in seltenen Fällen von der Arbeitslosenversicherung aufgefangen wird;
• für eine Probe oder Aufführung von bis zu drei Stunden Dauer zur Verfügung steht.

Obwohl die Liste kaum vollständig ist, sollten die erwähnten Punkte wohl ausreichen, um zu belegen, dass der bestehende Minimaltarif nur für Veranstalter, die unsere Arbeit gering schätzen, zu hoch sein kann.

Was verdient eine nach Tarif bezahlte Berufsmusikerin tatsächlich?

Betrachten wir eine durchschnittliche freischaffende Berufsmusikerin, die das Glück hat, nach Tarif bezahlt zu werden: Weil kaum jemand in der äusserst glücklichen Lage ist (auch der beliebteste Musiker aufgrund von Terminkollisionen und unterschiedlichen Arbeitsorten nicht), langfristig die gesamte theoretisch mögliche wöchentliche Arbeitszeit mit Engagements zu füllen, gehen wir von 5 Diensten pro Woche aus, was bei 47 Arbeitswochen pro Jahr 235 Diensten entspricht. Wenn wir weiter annehmen, dass der Mix zwischen Proben und Aufführungen bei 50:50 liegt und wir die obligatorische Ferienzulage von 8.33 % dazurechnen, ergibt sich eine jährliche Bruttolohnsumme von Fr. 48’115.-, also 3701Franken pro Monat (bei 13 Monatsgehältern). Davon muss die Musikerin neben ihren privaten Auslagen die Versicherung und den Unterhalt ihres Instrumentes, ihre Berufskleidung und u.U. einen Übungsraum, ebenso wie die Spesen ihrer Selbstvermarktung berappen.

Selbstverständlich handelt es sich hier um eine Modellrechnung. In guten Zeiten ist es durchaus möglich, dass die freischaffende Musikerin einige Dienste mehr spielen kann, in schlechten aber auch bedeutend weniger.

Zum Vergleich: Das durchschnittliche Bruttogehalt der Fachhochschulabgänger im technischen Bereich lag letztes Jahr bei ca. Fr. 9’000.-, dasjenige eines Lehrers mit Hochschulabschluss bei Fr. 7’750.- (ohne Dienstalterszulagen).

Der SGB hat für seine Mindestlohnkampagne berechnet, dass, falls ein Lohn zum Leben reichen soll und sich eine Arbeit im Vergleich zur Sozialhilfe lohnen soll, der Mindestlohn für einen Einpersonenhaushalt in der Schweiz Fr. 3'600.- betragen sollte (2008). Die Mindestlohninitiative, die vor Kurzem lanciert wurde, verlangt Fr. 3'800.- (immer bei 13 Monatslöhnen).

Die oben angestellte Beispielrechnung zeigt, auch unter Berücksichtigung einer gewissen Fehlertoleranz, klar und deutlich auf, dass das Einkommen eines freischaffenden Berufsmusikers in einem Einpersonenhaushalt, der nach Tarif bezahlt wird, in der Schweiz knapp unter dem geforderten Mindestlohn und knapp über dem amtlichen Existenzminimum liegt. Musikerinnen mit Kindern sind noch bedeutend schlechtergestellt. Ebenso eindeutig steht fest, dass das Einkommen sehr weit unter demjenigen von anderen Berufstätigen mit vergleichbarer Ausbildung liegt und keinerlei Dienstalterskomponente enthält.

Somit muss mit Nachdruck darauf hingewiesen werden, dass Engagements-Angebote an Musikerinnen und Musiker, welche die existierenden minimalen Ansätze unterbieten wollen, schlicht und einfach von einer deutlichen Geringschätzung unserer Arbeit zeugen und von fehlendem Respekt denjenigen gegenüber, die unter Einsatz ihres Herzbluts musikalische Projekte überhaupt erst möglich machen.

Es versteht sich von selbst, dass Gesuche an die SMV-Stiftung zur Unterstützung von Projektveranstaltern, die den Tarif nicht einhalten, nicht behandelt werden können (weiterer angenommener Antrag der Sektion Waadt an die DV 2010).

Beat Santschi, Zentralpräsident SMV
Fair P(l)ay | S'identifier ou créer un nouveau compte | 0 Commentaires
Les commentaires appartiennent à leur auteur.
Ils ne représentent pas forcément les opinions de l'auteur du site.
 
|top|
Recherche


Dates
Thu, September 16 2010
Fri, September 17 2010
Mon, September 20 2010
Thu, October 07 2010
Sat, October 23 2010

Forum

15 Sujets récents :
· Cello Meisterbogen
· Rhytmus-Gitarrist gesucht
· Verkauf Posaune Courtois Challenger II 420HG
· Sängerin und Gitarrist suchen Bandmitglieder Region: Zürich
· Kontrabässe zu verkaufen
· Kontra/E-Bassist sucht funktionierende Band / Bern-Solothurn
· MusikerInnen gesucht für Kartenkontrolle
· Dirigentenschüler sucht Ensemble / Orchester zur Leitung
· artesono präsentiert: ADVENTISSIMO mit Schweizer Erstaufführung
· Gitarrist sucht Band im Raum Zürich
· Bläser/innen gesucht für Jazz
· bassist sucht band: blues rock hardrock folk pop gospel reggea dub
· Gitarrist/ Drummer/ Bassist gesucht!
· Bassist/in und Gitarrist/in gesucht
· Violinunterricht in Zürich-Seefeld

User's Login




 


 Problème de connexion ?
 Nouvel utilisateur ? Enregistrez vous !

Who's Online
Il y a 10 visiteurs et 0 membres en ligne.

Vous pouvez vous identifier ou vous inscrire ici.