Für Musikerinnen und Musiker: AHV ab dem ersten Franken Per 1. Januar 2010 tritt die folgende AHV-Verordnungsänderung in Kraft, die Kunstschaffenden auch mit kleinsten Einkommen den AHV-Arbeitgeberbeitrag sichert. Das Bundesamt für Sozialversicherung hat Ergänzungen dazu in seiner Wegleitung aufgenommen und die Sozialversicherungsanstalt Zürich hat das beiliegende Informationsschreiben verfasst. Weisen Sie also Ihren Arbeitgeber auf diese neue rechtliche Grundlage hin, sollte er Ihnen keinen AHV-Beitrage entrichten wollen
Verfasst von: Admin am Samstag, 19. Dezember 2009, 10:35 Uhr >>> weiterlesen... 'Für Musikerinnen und Musiker: AHV ab dem ersten Franken' (1295 Zeichen mehr)  |
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