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SMV - FIM-Richtlinien für Konzerttourneen im Ausland
Schweizerischer Musikerverband
FIM - Richtlinien für Konzerttourneen im Ausland
(Vom FIM-Vorstand genehmigt an seiner 63. Sitzung in Tel Aviv vom 3-6.4.1989)
Die vorliegenden Richtlinien stützen sich auf diejenigen Praktiken ab, die sich im Bericht über die Bedingungen für die Musiker bei Konzerttourneen im Ausland als die besten herausgestellt haben. Deren Anwendungen werden durch die nationalen Gegebenheiten bedingt.
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Reisearrangements und Spesenentschädigung
- Bei den Reisevorbereitungen zu einer Tournee sollte ein Betrag für die Tourneenvorbereitung der Musiker vorgesehen sein, d.h. für den Kauf angemessener Kleidung für die Rückerstattung der Pass- oder Visumskosten etc.
- Die Orchesterdirektion sollte die Verantwortung für die Reisevorbereitungen tragen, und es ist zu vermeiden, dass irgendwelche Kosten auf die Musiker entfallen. Die Reisearrangements sollten dem im Ursprungsland üblichen Standard genügen (z.B. angemessene Unterbrechung der Busreisen).
- Die Orchesterdirektion sollte sich zudem um eine zufriedenstellende und für die Musiker kostenlose Unterbringung bemühen. Auch hier sollte der Standard demjenigen entsprechen, den das Orchester in seinem Land erwartet. Folgende Faktoren sollten berücksichtigt werden: Hotelstandard, zentral oder angemessene Lage des Hotels, Sicherheit, Möglichkeiten zum Üben, geeignete Zimmer (z.B. Doppelzimmer nur dort wo angemessen und akzeptabel).
- Die Musiker sollten einen genügend hohen Betrag erhalten, um sich qualitativ angemessene Mahlzeiten leisten zu können. Die Höhe des Betrages sollte der Tatsache Rechnung tragen, dass Musiker in einer fremden Stadt, in der sie die lokalen Restaurants nicht kennen, ungewohnt hohe Ausgaben haben können.
- Die Spesenentschädigungen für Musiker sollten hoch genug sein, um die Bedingungen unter Par. 4 zu erfüllen und die zusätzlichen Spesen zu decken, die sich zwangsläufig auf Reisen ergeben.
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Rundfunk-Übertragungen und andere Verwendungen der Darbietungen auf Tournee
- In den Verträgen der Musiker sollten deren Zustimmung und die Zustimmung ihrer Verbände zur Bedingung gemacht werden, wenn Darbietungen anlässlich Konzerttourneen übertragen oder aufgenommen werden.
- Im allgemeinen sind die folgenden Prinzipien in Bezug auf Tarife zu beachten:
- Für Radio- oder Fernsehübertragungen oder Aufnahmen zu diesen Zwecken sollten die Musiker jene Zuschläge und Vergütungen erhalten, die sie in ihrem Ursprungsland bekommen würden oder die durch die Verbände des Gastgeberlandes festgelegt wurden, je nachdem welche Ansätze höher sind.
- Ein ähnliches Prinzip sollte für alle Arten von Medienarbeit gelten.
- Die Verbände sollten ihre Mitglieder dazu anhalten, den Verband des Gastlandes zu benachrichtigen, wenn Konzerte oder andere Darbietungen übertragen oder aufgenommen werden sollen.
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FIM-Sekretariat, Zürich 1989
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