Schweizerische Stiftung für die Förderung und Unterstützung von Berufsmusikerinnen und Berufsmusiker
Unter diesem Namen besteht eine Stiftung nach Art. 80 ff des schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Die Stiftung hat ihren Sitz in Zürich und untersteht der Aufsicht des Eidgenössischen Departementes des Innern.
Der Zweck der Stiftung wird in Art. 2 der Stiftungsurkunde wie folgt umschrieben:
"Die Stiftung fördert das schweizerische Musikleben durch die Förderung und Unterstützung von Berufsmusiker/innen.
Die Stiftung fördert den Berufsnachwuchs und bekämpft die Arbeitslosigkeit unter den Berufsmusiker/innen.
Die Stiftung kann an in Not geratene Berufsmusiker/innen sowie ihren Angehörigen Unterstützungsleistungen ausrichten.
Die Stiftung wahrt die Interessen der Berufsmusiker/innen gegenüber staatlichen und privaten Institutionen, welche die gleichen Ziele wie die Stiftung verfolgen und koordiniert den Einsatz der verfügbaren Mittel."
Art. 5 gibt über Begünstigte und Leistungen Auskunft:
"Die Leistungen der Stiftung sollen Berufsmusiker/innen sowie ihren Angehörigen zugute kommen. Im einzelnen können folgende Leistungen erbracht werden:
- Unterstützungsleistungen an in Not geratene Berufsmusiker/innen sowie ihre Angehörigen in Form von Darlehen, Einmalbeiträgen und periodische Leistungen
- Subventionen an Unternehmen, welche arbeitslose Berufsmusiker/innen zu angemessenen Bedingungen beschäftigen
- Organisationen von Veranstaltungen, welche der Ausbildung von qualifizierten Berufsmusiker/innen dienen oder Ausrichtung von Beiträgen an Dritte, welche solche Veranstaltungen organisieren.
- weitere Leistungen im Rahmen des Stiftungszweckes
Adresse und erforderliche Gesuchsunterlagen |